Struktur eines Vermögensverwalters

Vermögensverwalter in der Schweiz sind in einem regulierten Umfeld tätig. Sie benötigen eine Bewilligung der FINMA und sind bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen unter ständiger Aufsicht einer Aufsichtsorganisation (AO). Diese Anforderungen beinhalten, dass sie in der Schweiz ansässig sein und über eine angemessene Organisation sowie ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen müssen. Zudem müssen die Personen, die für die Unternehmensleitung verantwortlich sind, einen einwandfreien Ruf sowie die erforderlichen fachlichen Qualifikationen besitzen. Vermögensverwalter haben die Befugnis, mit einer Drittvollmacht Transaktionen auf Kundendepots durchzuführen, allerdings berechtigt diese Vollmacht nicht, Vermögenswerte zu beziehen.

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