Die berufliche Vorsorge (BVG)

Entdecken Sie bei NHPAG massgeschneiderte Lösungen für Ihre Kaderpensionskasse. Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und innovative Strategien, um das Beste aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge herauszuholen, speziell zugeschnitten auf Führungskräfte und Unternehmer.

Vorteile einer gesplitteten Pensionskassenstruktur

Jeder Angestellte einer Schweizer Unternehmung mit einem Lohn über der aktuellen Eintrittsschwelle von CHF 22‘050 muss bei der Pensionskasse seines Arbeitgebers angeschlossen werden. Er wird dabei ab Alter 18 gegen die Risiken einer Invalidität infolge Krankheit versichert und ab Alter 25 beginnt zusätzlich der Sparprozess.

Als Basis für die Berechnung dieser Leistungen dient der Jahreslohn, welcher mit der 1. Säule AHV/IV koordiniert wird, um eine Doppelversicherung beim Sparprozess für die Altersrente, wie auch bei den Risikoleistungen zu vermeiden.
Die obligatorische Vorsorge und die damit einhergehenden Mindestvorgaben aus dem Bundesgesetz (BVG) sind aktuell limitiert auf Löhne bis maximal CHF 88‘200.

Koordinationsabzug
Abb.: Koordinationsabzug und versicherter Lohn

Umhüllende Pensionskasse

Die meisten Unternehmen versichern die Löhne ihrer Mitarbeiter in einer einzigen, sogenannt umhüllenden Pensionskassenlösung. Das bedeutet, dass sowohl der obligatorische Teil für Löhne bis CHF 88‘200, wie auch der überobligatorische Teil für die Löhne darüber, bei einem einzigen Anbieter und im gleichen Vertrag versichert sind.

Die Gründe für die Wahl einer umhüllenden Pensionskasse liegen meist in der einfacheren administrativen Abwicklung und der Einsparung auf Seite der Verwaltungskosten.

Umhüllende Pensionskasse
Abb.: Umhüllende Pensionskasse

Gesplittete Pensionskasse

Das Argument der Kostenersparnis bei einer umhüllenden Lösung stimmt jedoch nur bedingt, denn in den meisten Fällen können mit einer gesplitteten Pensionskasse die Aufwendungen für die Risikoprämien deutlich gesenkt werden.

Einerseits deshalb, weil entgegen dem Obligatorium im überobligatorischen Bereich nicht sämtliche Risiken versichert, bzw. nicht in Rentenform abgebildet werden müssen und andererseits durch objektive Definition von Personenkategorien besser auf die Bedürfnisse der einzelnen Versicherten eingegangen werden kann.

Wesentliche Verbesserungen bestehen aus mehr Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Leistungen im Alter, der Nichtanrechnung des vorhandenen Guthabens im Todesfall an die Hinterbliebenenrenten und der erhöhten Transparenz bei Kosten sowie erwirtschafteten Renditen.

Gesplittete Pensionskasse
Abb.: Gesplittete Pensionskasse

Attraktive 1e Lösungen

Im Bereich der Kaderlösungen gibt es, neben der erwähnten BVG-Lohnobergrenze von CHF 88‘200 eine weitere wichtige Kennzahl. Die sogenannte Sicherheitsfondslimite.

Der Sicherheitsfonds ist eine Stiftung, welche von sämtlichen Vorsorgeeinrichtungen, die im obligatorischen Bereich tätig sind, finanziert wird. Bei Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebers oder einer Pensionskasse sichert dieser Fonds die Leistungen bis zum 1.5-fachen der BVG-Lohnobergrenze. Über dieser Grenze von aktuell CHF 132‘300 können die Lohnanteile in einer sogenannten BVG 1e-Lösung versichert werden. Diese Vorsorgepläne beziehen sich auf die Bestimmungen des Artikels 1e in der Verordnung der beruflichen Vorsorge (BVV2).

Der 1e-Plan ist eine moderne Lösung, die speziell für höhere Kadermitarbeiter entwickelt wurde. Sowohl für den Arbeitgeber wie auch für die Arbeitnehmer hat diese Möglichkeit der individuelleren Ausgestaltung im Kaderpensionskassenbereich einige Vorteile.

BVG 1e Lösung
Abb.: BVG 1e Lösung

Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Vorteile für Arbeitgeber

  • Einsparungen bei den Risikoprämien, da in den 1e-Plänen  zumeist nur Branchen und Personen mit einem unterdurchschnittlichen Invaliditätsrisiko versichert sind.
  • Keine Sanierungsrisiken, da bei 1e-Lösungen keine Unterdeckung möglich ist.
  • 1e-Pläne gelten seit 2017 nach den Regeln von IFRS und USGAAP als beitragsorientierte Vorsorgelösungen und müssen daher nicht als Vorsorgeverpflichtungen verbucht werden.
  • Unternehmen mit einer modernen Pensionskassenstruktur erhöhen ihre Attraktivität im Markt, was der Suche und Bindung von qualifizierten Führungskräften hilft.

Vorteile für Arbeitnehmer

  • Jeder Versicherte wählt die Anlagestrategie, welche seinem Anlagehorizont und Risikoprofil entsprechen. Im Maximum dürfen pro angeschlossenem Arbeitgeber zehn Anlagestrategien angeboten werden. Mindestens eine davon muss risikoarm sein.
  • Der Versicherte hat jederzeit volle Transparenz über seine Kosten und die Renditen der Anlagen, deren Nettoerfolg ihm vollumfänglich gutgeschrieben wird. Im Gegenzug trägt der Versicherte jedoch auch das Verlustrisiko und verzichtet auf eine Zinsgarantie.

  • Es müssen keine Wertschwankungsreserven gebildet werden. Das bedeutet, dass eine Umverteilung der Kapitalerträge zugunsten anderer Versicherter ausgeschlossen ist.



Die Wahl der optimalen Pensionskassenstruktur hängt von vielen Faktoren ab, welche aufeinander abgestimmt werden sollten. Gerne begleiten wir Sie durch den Prozess der Evaluierung und Implementierung sowie darüber hinaus.

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